Scheckkarte

Scheckkarte

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Scheck|kar|te ['ʃɛkkartə], die; -, -n:
1. (Bankw. veraltend) kleine Karte aus Plastik, die den Namen, die Kontonummer u. a. enthält und dem Aussteller von Schecks als Ausweis dient:
bitte zeigen Sie mir Ihre Scheckkarte.
2. (ugs.) kleine Karte aus Plastik, die den Namen, die Kontonummer u. a. enthält und mit der man Geld vom Konto abheben oder bargeldlos zahlen kann:
im Geschäft mit der Scheckkarte bezahlen.

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Schẹck|kar|te 〈f. 19; Bankw.〉 von Banken u. Sparkassen ausgegebene, auf den Kontoinhaber lautende Karte, mit der man an Geldautomaten Geld abheben sowie an automatisierten Kassen im Handel Waren od. Dienstleistungen bezahlen kann; Sy Geldkarte

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Schẹck|kar|te , die (früher):
Namenszug, Kontonummer u. a. enthaltende kleine Karte aus Plastik, die dem Aussteller von ↑ Schecks (1) als Ausweis dient.

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Scheck|karte,
 
Ausweiskarte, die garantiert, dass der vorgelegte Scheck unter bestimmten Bedingungen vom bezogenen Kreditinstitut eingelöst wird. Die Scheckkarte erhält der Inhaber eines Girokontos vom kontoführenden Kreditinstitut; sie enthält Kontonummer und Namen des Kunden sowie dessen Unterschrift, garantiert jedoch eine Einlösung nur bis zu einem Höchstbetrag (Eurocheque).

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Schẹck|kar|te, die (Bankw.): Namenszug, Kontonummer u. a. enthaltende kleine Karte aus Plastik, die dem Aussteller von 1Schecks (1) als Ausweis dient.

Universal-Lexikon. 2012.

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